Dialyse aktuell 2009; 13(5): 238
DOI: 10.1055/s-0029-1224848
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Behindertenrechtskonvention in Kraft getreten - Bessere medizinische Versorgung von Behinderten

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Publication Date:
23 June 2009 (online)

 

Im März ist die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland in Kraft getreten. Ziel der Konvention ist es, Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben zu gewährleisten und sie in den Belangen des täglichen Lebens zu unterstützen. Für Politik, Verwaltung und für die Gerichte sind die Vorgaben dieser Konvention seither verbindliches Recht, so Karin Evers-Meyer, Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen.

Das Inkrafttreten 2 Jahre nach der Unterzeichnung der Konvention hat auch Auswirkungen auf die medizinische Versorgung behinderter Menschen: Deutschland hat sich damit zu einem diskriminierungsfreien Gesundheitssystem verpflichtet. Dies beinhaltet nicht nur eine kostenlose oder erschwingliche Gesundheitsversorgung, sondern beispielsweise auch eine flächendeckende Bereitstellung sowie die Schulung des medizinischen Personals.

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