Fragestellung: Man spricht von einer protrahierten Austreibungsperiode, wenn der Muttermund bei
Erstgebärenden länger als 120 und bei Mehrgebärenden länger als 60 Minuten bis zur
Geburt des Kindes vollständig eröffnet ist [1]. In einer retrospektiven Analyse untersuchten
wir 3655 Einlingsschwangerschaften in Schädellage, die in den Jahren 2006–2008 im
Universitätskrankenhaus Hamburg-Eppendorf eine vaginale Entbindung intendierten. Ziel
war zu analysieren, inwieweit ein Zuwarten in der Austreibungsperiode zu einer vaginalen
Geburt führt.
Ergebnisse: Insgesamt haben 3171 (86.75%) vaginal entbunden (73.79% spontan und 12.97% vaginal-operativ).
484 (13.25%) wurden per sekundärer Sectio entbunden. Bei 3273 (89.55%) lag die Austreibungsperiode
im Normbereich. In dieser Gruppe haben 2856 (87.25%) vaginal entbunden (79.13% spontan
und 8.12% vaginal-operativ). 417 (12.74%) wurden per Sectio entbunden. 382 (10.45%)
wiesen eine protrahierte Austreibungsperiode auf. In diesem Kollektiv konnten 315
(82.46%) vaginal entbunden werden. Die Rate der Spontanpartus fiel mit 107 (28.01%)
signifikant geringer, während die der vaginal-operativen Entbindungen mit 208 (54.45%)
signifikant höher ausfiel im Vergleich zu Entbindungen mit einer Austreibungsperiode
im Normbereich (p<0.05 im Chi-Quadrat-Test). Der Anteil der Sectiones war mit 67
(17.54%) nicht signifikant erhöht.
Schlussfolgerung: Bei einer protrahierten Austreibungsperiode kommt es in 82% noch zu einer vaginalen
Geburt, so dass ein Abwarten über den geltenden Normbereich gerechtfertigt erscheint.
Es ist hier allerdings mit einer signifikant höheren Rate an vaginal-operativen Entbindung
(54%) zu rechnen.
Literatur: 1. Schneider, Husslein, Schneider (2004) Die Geburtshilfe. S. 580
Protrahierte Austreibungsperiode