Diabetologie und Stoffwechsel 2009; 4 - P_243
DOI: 10.1055/s-0029-1222047

Entspricht der bisherige Einsatz der DPP4-Inhibitoren der aktuellen DDG-Leitlinie zur Therapie des Typ 2 Diabetes?

S Kruse 1, J Sindern 1
  • 1Janssen-Cilag GmbH, Neuss, Germany

Fragestellung: Das Spektrum der oralen medikamentösen Therapie des Typ 2 Diabetes Mellitus (T2DM) hat sich in den vergangenen Jahren durch die Zulassung der DPP4-Inhibitoren (DPP4i) Sitagliptin und Vildagliptin erweitert. Beide Substanzen werden in den Leitlinien der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) als eine mögliche Option in Kombination mit Metformin nach einer unzureichenden Metformin-Monotherapie empfohlen. Ein nicht-initialer Einsatz der DPP4i wird auch von den Kostenträgern gefordert, da mit den generischen Substanzen Metformin (Met) und Sulfonylharnstoffen (SH) preisgünstige Mittel verfügbar sind. So sind die kürzlich durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) beschlossenen Therapiehinweise zu Sitagliptin (10.04.2008) und Vildagliptin (18.12.2008) als Maßnahmen zur Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit der oralen antidiabetischen Therapie zu verstehen. In einer retrospektiven Datenbankanalyse sollte deshalb die orale antidiabetische Therapie vor Verordnung des DPP4i dahingehend untersucht werden, in wieweit von einem leitliniengerechten Einsatz dieser neuen Substanzklasse ausgegangen werden kann.

Methodik: In einer retrospektiven Datenbankanalyse wurde das für niedergelassene Allgemeinärzte, Praktische Ärzte und Internisten repräsentative Panel des IMS Disease Analyzer genutzt. In den anonymisierten, longitudinalen Patientendaten wurden GKV-Patienten identifiziert, die mindestens eine Diagnose T2DM (ICD10 E11) während des Untersuchungszeitraums (UZ) von Oktober 2005 bis September 2008 erhielten und die in jedem Kalenderquartal mindestens einen Arztbesuch aufwiesen. Für die Patienten davon, die mindestens eine Verordnung Sita- oder Vildagliptin (Einzelsubstanz oder Fixkombination) während des UZ erhielten, wurde untersucht, welche Patienten vorher Verordnung von Met, SH, Glitazonen (Einzelsubstanz oder Fixkombination) bzw. sonstigen Antidiabetika (Repaglinide, Nateglinide, Miglitol, Arcarbose) erhalten haben.

Ergebnisse: Von 57.771 Patienten mit T2DM, die den Analysekriterien entsprachen, erhielten 2,3% (1.306 Pat) mindestens eine Verordnung eines DPP4i. Für diese Patienten konnte jeweils ein mindestens 18-monatiger Zeitraum vor der ersten DPP4i-Verordnung analysiert werden, in welchem 80,2% der Patienten Met verordnet wurde. Mehr als die Hälfte der Patienten (55,1%) erhielten zuvor neben Met auch ein weiteres orales Antidiabetikum.

Schlussfolgerung: Der hier gewählte Analyseansatz basiert auf repräsentativen Verordnungsdaten und ist insofern geeignet sowohl Wirtschaftlichkeit der verordneten Therapie als auch die Umsetzung von Leitlinien in der Realität zu überprüfen: In der vorgelegten Analyse hat der Großteil der Patienten vor der ersten Verordnung eines DPP4i Met und zum Teil auch weitere orale Antidiabetika erhalten. Somit kann ein weitgehend leitliniengerechter wie auch wirtschaftlicher Einsatz der neuen Substanzen angenommen werden.