team spiegel 2009; 16(1): 15
DOI: 10.1055/s-0029-1216295
Referat Tiermedizin

Welche Berufsbezeichnung ist die richtige?

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Publikationsverlauf

Publikationsdatum:
01. April 2009 (online)

Mit dem Inkrafttreten der neuen Ausbildungsordnung für Tiermedizinische Fachangestellte am 1. August 2006 wurden bekanntermaßen auch die neuen Berufsbezeichnungen eingeführt. Für den Berufsalltag stellt sich die Frage: Wer darf die neuen Bezeichnungen tragen? Hier gelten die gleichen Regelungen wie bei der Neuordnung der Ausbildungsordnung zur Zahnmedizinischen Fachangestellten, nämlich:

Tierarzthelferinnen, die nach dem alten Recht ausgebildet wurden, dürfen die neue Berufsbezeichnung tragen und können sich auch auf entsprechend ausgeschriebene Stellen bewerben. Eine Umschreibung der Urkunden bzw. Helferinnenbriefe wird nicht vorgenommen. Hierfür müsste eine erneute Prüfung vor der zuständigen Tierärztekammer zur Tiermedizinischen Fachangestellten abgelegt werden. Diese Prüfung erfolgt dann nach den neuen Inhalten der Ausbildungsverordnung zur Tiermedizinischen Fachangestellten und in der neuen Form der praktischen Prüfung. Umgangssprachlich darf sich jede Tierarzthelferin auch Tiermedizinische Fachangestellte nennen.

Wir als Verband medizinischer Fachberufe e. V. unterstützen die verstärkte Verwendung der neuen Berufsbezeichnung. Damit wollen wir sie in der Öffentlichkeit bekannter machen und gleichzeitig sehen wir darin eine gute Möglichkeit, die Kompetenzen der Kolleginnen besser herauszustellen.

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