Gesundheitswesen 2009; 71 - A58
DOI: 10.1055/s-0029-1215500

Internationale Gesundheitsvorschriften 2005– Kommunale Umsetzung im Referat für Gesundheit und Umwelt der Landeshauptstadt München

C Dreweck 1, EM Lutz 1, S Vogel 1, I Bachem 1, M Rehm 1, P Graf 1, J Zühl 1
  • 1Referat für Gesundheit und Umwelt, Abteilung Gesundheitsschutz, München

Mit Juni 2007 traten die revidierten Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) in den Mitgliedsländern der Weltgesundheitsorganisation (WHO) in Kraft. Wichtigstes Ziel ist die Vermeidung einer grenzüberschreitenden Ausbreitung von Gesundheitsgefahren.

Sogenannte Ereignisse von internationaler Tragweite sind innerhalb von 24 Stunden nach Erkennen der Sachlage an die WHO zu melden (Art.6 IGV). Neu ist, dass diese Regelung auch Ereignisse außerhalb des Infektionsschutzes erfasst, die eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellen können, wie z.B. chemische oder radionukleare Krisen einschließlich solcher mit möglichem terroristischen Hintergrund (Art.7 IGV). Zentrale IGV-Anlaufstellen, Regeln zur Einschätzung einer Bedrohung (Anlage 2 der IGV) sowie zur Beurteilung von Abwehrmaßnahmen sollen rasches Handeln ermöglichen. Kernkapazitäten für die Überwachung und Reaktion (Anlage 1 der IGV) werden auf kommunaler Ebene gefordert, um die Vorgaben der IGV erfüllen zu können.

Die wachsende Mobilität von Menschen und der intensive globale Lebensmittelhandel begünstigt den schnellen Transfer von Gesundheitsrisiken. Die Gesundheitsbehörden müssen bereits auf kommunaler Ebene ein Bewusstsein für grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren schaffen, um relevante Ereignisse zur Bewertung an die oberste Landesbehörde unverzüglich zu übermitteln. Die Abteilung Gesundheitsschutz in der Landeshauptstadt München stellt die strukturellen Kapazitäten und das Vorgehen bei Ereignissen gemäß§12 Infektionsschutzgesetz anhand von Beispielen aus der Praxis vor.