Hintergrund: Nach §36 Abs.2 IfSG und §13 GDG LSA unterliegen Zahnarztpraxen der infektionshygienischen
Überwachung durch die Gesundheitsämter. Im Zeitraum von Mitte Juli bis Mitte Oktober
2008 wurde in den Zahnarztpraxen dreier Landkreise in Sachsen-Anhalt in Zusammenarbeit
des jeweils zuständigen Gesundheitsamtes mit dem Landesamt für Verbraucherschutz eine
freiwillige Fragebogenerhebung durchgeführt. Ziel war eine qualifizierte Hygieneüberwachung
durch Erlangung eines flächendeckenden Überblicks über den Hygienestandard in den
Zahnarztpraxen.
Methodik: Die Erhebung wurde mit einem standardisierten postalisch versendeten Fragebogen durchgeführt.
Die Daten wurden anonymisiert festgehalten, mittels SPSS analysiert und deskriptiv
ausgewertet. Schwerpunkte umfassten u.a. Angaben zum allgemeinen Hygienemanagement,
Befragungen zu örtlichen Gegebenheiten, Angaben zur Dentaleinheit sowie zur Aufbereitung
von Medizinprodukten.
Ergebnisse: 348 Praxen wurden angeschrieben; 245 sendeten den Fragebogen zurück (Response-Rate
von 70%). Darunter waren 109/245 Praxen der allgemeinen Zahnheilkunde (ZHK), 27/245
kieferchirurgische Praxen (KCH), 17/245 kieferorthopädische Praxen (KFO) und 92/245
Praxen ohne Angaben. In 202/245 Praxen war der Praxisinhaber für das Hygienemanagement
verantwortlich, entweder alleine (106/245) oder in Kombination mit einer Arzthelferin
(96/245). In 38/245 Praxen waren andere Mitarbeiter verantwortlich; 5/245 machten
keine Angaben. Einen Hygieneplan hatten 237/245 Praxen; 208/237 dieser Pläne basierten
auf Empfehlungen von RKI bzw. BZÄK. Der Untersuchung des Wassers der Dentaleinheiten
wurde nicht der erforderliche Stellenwert beigemessen, nur 25/245 Praxen ließen ihr
Wasser bakteriologisch untersuchen. Mangelhaft war die Bestückung der hygienischen
Händewaschplätze. Trotz einiger Defizite konnte ein gutes Hygieneverhalten in den
Zahnarztpraxen festgestellt werden. Die Gesundheitsämter können diese Daten im Rahmen
der Hygieneüberwachung nutzen und bei Bedarf zu notwendigen Hygieneanforderungen gezielt
beraten.