Pneumologie 2009; 63 - P350
DOI: 10.1055/s-0029-1213823

Beatmungspflichtigkeit – schwieriges Weaning bei unentdecktem trachealem Tumorein – ein Fallbericht

K Siemon 1, D Körber 1, T Barchfeld 1, D Dellweg 1, D Köhler 1, M Westhoff 2
  • 1Fachkrankenhaus Kloster Grafschaft Schmallenberg
  • 2Lungenklinik Hemer

Hintergrund:

Die Gründe für eine eventuelle Beatmungspflichtigkeit sind vielfältig. Auch in diesem Fall lag die Ursache bei dem von extern übernommen intubierten Patienten nicht in einer wie bei Verlegung angegeben „exacerbierten COPD“.

Kasuistik:

Der 61-jährige Patient war im Vorkrankenhaus wegen zunehmender Beastungsdyspnoe aufgenommen und im Verlauf intubiert worden. Die Diagnose bei Verlegung lautete „exacerbierte COPD“. Bei endoskopisch (via Tubus) reichlich eitrigem Sekret, wechselnden Spontanatmungszeiten und radiologischem Bild war diese auch nicht anzuzweifeln.

Nach breiter antbiotischer Therapie und regelmäßiger Bronchialtoilette mittels Bronchoskop (via Tubus) konnte der Pat. nach fünf Tagen erfolgreich extubiert werden.

Auffallend im Verlauf war dann eine stridoröse Atmung. Unter der Hypothese eines entzündlichen Ödems therapierten wir zunächst mit Voloninhalation und unterstützend mit nichtinvasiver druckunterstützter Beatmung.

Bei einer Bronchoskopie fiel dann ein subglottischer, gestielter, vaskularisierter Polyp auf, der fast das ganze Lumen verlegte. Dieser konnte in der Lungenklinik Hemer endoskopisch abgetragen werden.

Leider gibt es keine präoperative Lungenfunktion. Nach Rückübernahme fand sich in der Lungenfunktion zuletzt eine Vitalkapazität (VC) von 3,85l (76% Soll), eine Einsekundenkapazität (FEV1) von 2,55l (67% Soll), der Rtot war mit 0,29 [kPa*s/L] normal.

Histologisch ergab sich ein undifferenziertes Adeocarcinom. Hinweise für Metastasen oder einen anderes lokalisierten Primarius fanden sich nicht.

Der Patient wurde zur Strahlentherapie verlegt. Vor Beginn der Radiatio wurde er jedoch wegen erneut aufgetretenem Stridor in Hemer aufgenommen.

Zusammenfassung:

Zusammenfassend handelt es sich um eine eher ungewöhnliche Ursache einer Beatmungspflichtigkeit.

Bei ventilatorischer Insuffizienz sollte unter Anderem ggf. eine Bronchoskopie erfolgen, um zentral gelegene Tumoren nicht zu übersehen.