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DOI: 10.1055/s-0029-1186276
© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York
Der chirurgische Gutachter in Zivil- und Strafverfahren
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
17. Dezember 2009 (online)
Die Zahl der Straf- und Zivilprozesse, in denen es um ärztliche Behandlungsfehler geht, ist im Laufe der letzten Jahre gestiegen. Das stellt die damit befassten Gerichte vor nicht unerhebliche Probleme, müssen sie doch immer mehr qualifizierte Sachverständige finden, die ihnen bei der Bewertung dieser Fälle behilflich sein können. Dabei geht es darum, Mediziner als Gutachter auszuwählen, die nicht nur sehr gute, erfahrene Ärzte im jeweils betroffenen Fachgebiet sind, sondern die darüber hinaus auch die zu beachtenden Regeln im Straf- und Zivilprozess beherrschen. Denn ohne deren Kenntnis kann es sogar dazu kommen, dass der Sachverständige ein inhaltlich falsches Gutachten erstattet. Das Ziel dieses Beitrags ist es, ein derartiges Szenario zu vermeiden und aufzuzeigen, welche Voraussetzungen und Anforderungen an einen Gutachter im Zivil- und Strafverfahren gestellt werden.
Quellenangaben
- 1 Bauch J, Meier J, Ulsenheimer K. Der Chirurg als Sachverständiger in der gerichtlichen Auseinandersetzung über Behandlungsfehler. Chirurg. 2005; 76 1185-1200
- 1b Krauß. ZStW. 1985: 320
- 2 Sandvoß. ArztR. 2003: 176
- 3 OLG Hamm .Beschluss vom 13.3.2006 – Az. 3 U 239/05.
- 4 Schimansky. Sgb. 1986: 408
Dr. med. Jürgen Bauch
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