Dtsch Med Wochenschr 1928; 54(47): 1965-1966
DOI: 10.1055/s-0028-1165773
© Georg Thieme Verlag, Stuttgart

Experimenteller Beitrag zur strahlensicheren Aufbewahrung von Radium1)

 Mühlbradt - Oberarzt
  • Aus der I. Chirurgischen Abteilung des Städtischen Krankenhauses Berlin-Neukölln. (Direktor: Geh.-Rat Prof. Sultan.)
1) Nach einem Vortrag in der Berliner Gesellschaft für Chirurgie am 8. X. 1928.
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Publication Date:
27 May 2009 (online)

Zusammenfassung

Das Auftreten eines Adenoms bei einer bestrahlten Maus und das Eingehen zweier anderer Versuchstiere kann kaum auf eine Beeinflussung durch die Radiumstrahlen zurückgeführt werden und ist wahrscheinlich nur als Zufallsbefund zu bewerten. Dagegen ist die regelmäßig auftretende Veränderung des Blutbildes im Sinne einer Monozytose durch den von außen einwirkenden Reiz der Radiumstrahlen zu erklären. Wenn wir uns auch dessen bewußt sind, daß diese Einwirkungen auf den Tierkörper nicht ohne weiteres (allein schon wegen der Versuchsanordnung) auf den Menschen übertragen werden dürfen, so gibt doch die Tatsache zu denken, daß trotz eines Radiumschutzes, der den bisher üblichen wesentlich übersteigt, noch so deutlich nachweisbare Einwirkungen auf die Tiere stattfanden. Jedenfalls muß nunmehr mit der Möglichkeit, wenn nicht sogar der Wahrscheinlichkeit eines schädigenden Einflusses auf die bei der bisher üblichen Aufbewahrungsart sich in der Nähe des Radiums aufhaltenden Menschen gerechnet werden. Es ergibt sich somit die Folgerung für die zukünftige Radiumaufbewahrung:

1. Radium darf nicht in Räumen aufbewahrt werden, in denen sich Menschen täglich einige Zeit aufhalten.

2. Die Wandstärke des Bleiblockes, in welchem das Radium aufbewahrt wird, in einer Dicke von etwa 7 cm genügt noch nicht, um absolute Sicherheit zu gewährleisten.

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