Zum Thema
Jede Frau hat das Recht, ihr Kind zu stillen. Stillen ist ein Teil der Menschenrechte, nämlich des Rechts auf Ernährung und höchstmögliche Gesundheit. Dieses Recht gilt auch für Mütter, die ein Baby mit speziellen Bedürfnissen und angeborenen Fehlbildungen geboren haben.
Auf etwa 500 Geburten kommt in Europa ein Neugeborenes, bei dem eine Spaltfehlbildung im Lippen-, Kiefer-, Gaumenbereich vorliegt. Sie zählt, gleich nach den Herzfehlern, zu den häufigsten angeborenen Fehlbildungen.