ZWR - Das Deutsche Zahnärzteblatt 2008; 117(11): 546
DOI: 10.1055/s-0028-1105808
Rundschau

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Ästhetik warnt vor Kosmetik - DGÄZ appelliert an heilberufliche Zielsetzung

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Publication Date:
02 December 2008 (online)

 

Die Deutsche Gesellschaft für Ästhetische Zahnheilkunde (DGÄZ) weist darauf hin, dass Steuergerichte auf zahnärztliche Leistungen, die nicht prioritär einer Heilbehandlung dienen, Umsatzsteuerforderungen als gerechtfertigt erachten. Das bringt Zahnärzte in die Nähe von Gewerbetreibenden und öffnet den Finanzgerichten Tür und Tor für Debatten rund um den therapeutischen Effekt von Leistungen. "Allein dieser Aspekt macht vielleicht auch denjenigen Kollegen die Brisanz kosmetischer Leistungen deutlich, die das bisher eher großzügig gesehen haben", sagt Dr. Hans-Otto Bermann, Vizepräsident der DGÄZ, "wir können nicht oft genug daran erinnern, dass Zahnheilkunde integraler Bestandteil der Medizin sein muss. Und dort hat Kosmetik keine Existenzberechtigung!"

Allein deshalb schon drängen sich organisatorische Maßnahmen für Praxen auf, in denen Kosmetik erbracht wird: So wie auch andere gewerbliche Leistungen - organisatorisch und steuerlich strikt von der Praxis getrennt - in den Räumen der Praxis erbracht werden können durch ein entsprechendes Gewerbeunternehmen, sollten auch rein kosmetische Leistungen nicht unter dem Dach der Zahnheilkunde erbracht werden. Patienten haben, so die DGÄZ, ein Selbsteinscheidungsrecht, ob sie kosmetische Leistungen verlangen möchten oder nicht - dies sei ihnen unbenommen. Zahnärzte, die diesen Wünschen nachkommen, sollten allerdings entsprechende Kosmetik-Leistungen zum Schutz des gesamten Berufsstandes in einer eigener Organisationsform außerhalb der Zahnarztpraxis anbieten und das Angebot strikt von der Zahnmedizin trennen.

Nach einer Pressemitteilung der DGÄZ, Euskirchen

Internet: www.dgaez.de

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