Pneumologie 2008; 62 - A27
DOI: 10.1055/s-0028-1096583

Rezidivierende Bronchitiden infolge einer Laser-Drucker Exposition?

C Unger 1, A Reibe 2, J Schreiber 1
  • 1Universitätsklinikum Magdeburg, Fachbereich Pneumologie und
  • 2Internistisch-pneumologische Praxis, Dessau

Einleitung: Der Einsatz von Laserdruckern wird zunehmend mit gesundheitlichen Beschwerden in Zusammenhang gebracht, wobei der Kausalzusammenhang umstritten bleibt. Als potenzielle Ursachen werden Papier- und Tonerstaub, sowie flüchtige organische Verbindungen (VOC) diskutiert. Aufgrundlage von Tierversuchen werden Toner in die Kategorie “granuläre biobeständige Stäube ohne wesentliche bekannte spezifische Toxizität“ zugeordnet.

Kasuistik: Eine 40-jähr. Patientin war im Rahmen eines technischen Defektes vor 2 Jahren einer einmaligen massiven Exposition von Tonerstäuben ausgesetzt. Seit dem besteht eine ausgeprägte unproduktive Hustensymptomatik bei Arbeiten mit einem Laserdrucker, in expositionsfreien Intervallen jedoch Beschwerdefreiheit. Der körperliche Untersuchungsbefund, die Lungenfunktionsuntersuchungen, eine unspezifische Provokationstestung, sowie eine Bronchoskopie mit BAL erbrachten nach 4 wöchiger Karenz sämtlich unauffällige Befunde. Eine Scratch-Testung mit nativem Toner verlief negativ. Es erfolgte eine Provokationstestung in Form einer 20-minütigen kontinuierlichen Tätigkeit mit einem Laserdrucker, die zu unmittelbarem heftigem Hustenreiz führte. Die lungenfunktionellen Untersuchungen, einschließlich der unspezifischen Provokationstestung verliefen unverändert negativ. Eine erneute BAL 48h nach der Laserdruckerexposition zeigte jetzt eine erhöhte Gesamtzellzahl (95,9 Mpt/l) mit einem deutlich erhöhten Anteil neutrophiler Granulozyten (21%) und einem signifikanten Anstieg der Lymphozyten (39%) (CD4/CD8=1,5) zeigte. Die eosinophilen Granulozyten waren mit 1% nicht erhöht.

Diskussion und Schlussfolgerungen: Die pathologische Relevanz von Beschwerden infolge einer Laserdruckerexposition ist umstritten. Häufig werden psychovegetative Prozesse diskutiert. Bei unserer Patientin lag eine einmalige massive Exposition gegen Tonerstäube vor. Auch wenn das Vollbild eines RADS nicht vorliegt, ist eine Analogie zu diskutieren. In dieser Kasuistik konnten wir erstmalig entzündliche Veränderungen in der Bronchialschleimhaut infolge einer Laserdruckerexposition wahrscheinlich machen, deren klinische Relevanz jedoch noch ungeklärt ist. Ungeachtet dessen halten wir Karenzmaßnahmen bei der Patientin für gerechtfertigt.