Geburtshilfe Frauenheilkd 2008; 68 - PO_Gyn_03_12
DOI: 10.1055/s-0028-1089043

Zytologische Befunde bei Patientinnen unter 21 Jahren in einer Dysplasiesprechstunde – Konsequenzen für das Screening

K Klostermann 1, LC Horn 2, K Kühndel 1, K Fahr 2, M Höckel 1
  • 1Universitätsfrauenklinik Leipzig, Leipzig
  • 2Universität Leipzig, Institut für Pathologie, Arbeitsgruppe Gynäko- & Perinatalpathologie, Leipzig

Hintergrund: Seit der Einführung des gesetzlichen Vorsorgeprogrammes 1971 in Deutschland besteht ab dem 20. Lebensjahr das Recht auf eine jährliche gynäkologische Vorsorgeuntersuchung. Da zunehmend junge Frauen mit Zervixdysplasien auffallen, untersuchten wir, ob der Vorsorgebeginn vorgezogen werden sollte.

Methode: Retrospektiv analysierten wir 120 Patientinnen, die sich von 7/04–2/08 in unserer Dysplasiesprechstunde vorstellten, hinsichtlich Kohabitarche, Nikotinabusus, Vorstellungsgrund sowie zytologischer und histologischer Befunde.

Ergebnisse: Das Durchschnittsalter der Erstvorstellung bei uns betrug 18 Jahre, 9 Monate, die Kohabitarche lag im Mittel bei 15 Jahren, 3 Monaten. Auffällig war ein Raucheranteil von 57%, wobei insgesamt 29% der Patientinnen mehr als 10 Zigaretten täglich konsumierten. Knapp die Hälfte der Mädchen wurde wegen auffälliger Zervixzytologien, teilweise bei HPV-high-risk-Infektion vom ambulanten Gynäkologen zugewiesen, 21% wegen suspekter Kolposkopie und 9% wegen histologisch gesicherter Dysplasie. Bei 26% der Patientinnen bestätigten wir auffällige zytologische Befunde, 23% wiesen eine Zervixdysplasie auf, davon 6% CIN III.

Fazit: Insgesamt ist festzustellen, dass etwa 3 Jahre nach Kohabitarche die ersten Auffälligkeiten zu verzeichnen sind, die zur Überweisung führten. Zu empfehlen wäre ein Screeningbeginn abhängig von Kohabitarche. Bei wiederholt auffälligen Befunden ist die Mitbetreuung in Dysplasiesprechstunden ratsam, um die Zahl der Konisationen vor Schwangerschaften zu minimieren. Wir empfehlen deshalb die jährliche kolposkopische und zytologische Kontrolle, beginnend 1 Jahr nach Erstverschreibung oraler Kontrazeptiva.