Geburtshilfe Frauenheilkd 2008; 68 - PO_Gyn_01_27
DOI: 10.1055/s-0028-1088733

Zwangserkrankungen in der Schwangerschaft –Behandlung kontraindiziert?

C Lukas 1, A Dorn 2, R Cramer 3, R Cramer 4, A Rohde 1
  • 1Gynäkologische Psychosomatik, Universitätsfrauenklinik Bonn, Bonn
  • 2Endokrinologikum Hamburg, Zentrum für Hormon- und Stoffwechselerkrankungen, Reproduktionsmedizin und Pränatale Medizin, Hamburg
  • 3Rheinische Kliniken, Bonn
  • 4Rheinische Kliniken Bonn, Bonn

Zwangserkrankungen in der Schwangerschaft stellen für die Betroffenen eine extreme Belastung dar. Meist sind diese unvernünftigen, unerwünschten und sich aufdrängenden Gedanken mit starken Schuldgefühlen und Versagensängsten verbunden. Zum Beispiel kommt es zu Befürchtungen, sich in der Schwangerschaft zu kontaminieren oder dem Kind nach der Entbindung etwas anzutun. Auch Befürchtungen wie z.B. selbst kontaminiert zu werden oder andere zu kontaminieren, können auftreten. Entsprechende Zwangshandlungen zur Neutralisierung dieser Gedanken werden rasch entwickelt, so dass Betroffene häufig ein komplexes Störungsbild entwickeln, durch das sie in ihrem Alltagsleben stark einschränkt sind. Leider gibt es über die psychotherapeutische Behandlung in der Schwangerschaft kaum Untersuchungen. Mögliche negative Auswirkungen während einer Expositionsbehandlungen werden in der Ausschüttung von Stresshormonen gesehen, die sich ungünstig auf die fetale Entwicklung auswirken, oder sogar zu frühzeitigen Wehen oder Frühgeburten führen könnten. Ebenso unklar bleiben jedoch die Auswirkungen auf die Schwangerschaft, wenn eine solche Störung unbehandelt bleibt und dadurch ein wachsender Leidensdruck entsteht.

Anhand von zwei Fallbeispielen wird die Möglichkeit von kognitiver Verhaltenstherapie mit unterstützender Psychopharmakotherapie bei der Behandlung von schweren Zwangserkrankungen vorgestellt.

Ähnlich einer Psychopharmakotherapie in der Schwangerschaft ist auch bei einer Expositionsbehandlung eine Nutzen-Risiko-Abwägung–eventuelle Nebenwirkungen der Behandlung versus Folgen der unbehandelten Zwangsstörung–vorzunehmen.