Geburtshilfe Frauenheilkd 2008; 68 - PO_Gyn_01_20
DOI: 10.1055/s-0028-1088726

Anonyme Geburt, verheimlichte Schwangerschaft und Kindestötung in Österreich

CA Brezinka 1, C Danner 1, A Schmidhofer 1
  • 1Universitätsklinik für Frauenheilkunde, Medizinische Universität Innsbruck, Innsbruck, Österreich

In Österreich wurde die „anonyme Geburt“ durch einen Erlass des Bundes-Justizministeriums im Jahr 2001 bis auf weiteres legalisiert. Nach anfänglicher Euphorie in Politik und Medien, trat bald Ernüchterung ein – die Fälle von ausgesetzten und nach der Geburt getöteten Kinder gab es weiterhin, dafür kann man seitdem eine Zunahme der verheimlichten Schwangerschaften beobachten.

An Hand der Dokumentation der Frauenklinik Innsbruck und auf der Basis von Gesprächen mit Patientinnen wurden zu jedem Fall von negierter und verheimlichter Schwangerschaft einschließlich der anonymen Geburten 2001–2007 die geburtshilflichen Eckdaten gesammelt. Verlauf von Schwangerschaft, Geburt und die Entscheidung zum Verbleib des Kindes wurden dokumentiert.

Es wurden 8 Fälle von bis zur Geburt bewusst verheimlichter Schwangerschaft beobachtet, bei denen bei der Aufnahme mit Wehen der Wunsch nach anonymer Geburt geäußert wurde. Gleich beim ersten Fall kam es auf Grund einer anonymen Anzeige aus der Nachbarschaft der Patientin zu polizeilichen Ermittlungen wegen Verdacht auf Kindestötung. Im gleichen Beobachtungszeitraum sorgte der Fund von verscharrten Neugeborenenleichen in einem Keller in Kliniknähe und deutlichen Ähnlichkeiten zum Brandenburger Fall. für grosses Aufsehen.

Eine Zunahme der „nicht dokumentierten Schwangerschaften“ ist zu beobachten. Es zeigt sich, dass das Angebot der anonymen Geburt, statt Kindestötungen zu vermeiden und Kinder für den Adoptionsmarkt zu schaffen, bei besonders gefährdeten und hilfsbedürftigen Frauen selbstgefährdende und Beratungs-vermeidende Verhaltensweisen auslöst und somit wie die Babyklappe unter dem Titel „gutgemeinte Scheinlösung“ archiviert werden sollte