Arthritis und Rheuma 2025; 45(05): 370-372
DOI: 10.1055/a-2640-0615
Verbandsnachrichten

Änderungsvorschläge von DGRh und VRA zur Leistungsgruppe 007

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INFORMATION

Seit mehr als 2 Jahren veröffentlicht die Arbeitsgruppe „Krankenhausfinanzierung“ der DGRh und des VRA Stellungnahmen mit Bezug auf die Krankenhausreform in Deutschland, um erfolgreich die akutstationäre rheumatologische Versorgung auch im Rahmen der geplanten Krankenhausreform sachgerecht zu positionieren.

In Folge des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) wurde ein Leistungsgruppenausschuss etabliert, der Empfehlungen zu einer Rechtsverordnung erarbeiten soll.

In dieser Rechtsverordnung sollen notwendige Anpassungen zu den über 60 Leistungsgruppen vorgenommen werden, da die primär in NRW entwickelten Leistungsgruppen – dort ausschließlich vorgesehen für die Krankenhausplanung in NRW – mit dem KHVVG in allen 16 Bundesländern Gültigkeit haben und für ein neues Finanzierungssystem genutzt werden sollen.

Im Rahmen der Krankenhausreform ist ein Einsatz dieser Leistungsgruppen bei der Verteilung der landesweiten Vorhaltebudgets vorgesehen.

Für die Leistungsgruppe „Komplexe Rheumatologie“ (007) wurden in diesem Zusammenhang aktuell die nachstehend aufgeführten Änderungsvorschläge an den qualitativen Mindestvoraussetzungen erstellt ([ Abb. 1 ]), da die bisherige Leistungsgruppendefinition diese erzwingt.

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Abb. 1 Änderungsvorschläge von DGRh und VRA für die Leistungsgruppe „Komplexe Rheumatologie“ (007).


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Article published online:
06 October 2025

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