Krankenhaushygiene up2date 2025; 20(03): 199-201
DOI: 10.1055/a-2632-2926
Editorial

Der öffentliche Gesundheitsdienst in Partnerschaft mit der Krankenhaushygiene

Authors

  • Annelene Kossow

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Das Ziel der Krankenhaushygiene ist es, die geschätzt jährlich bis zu 600.000 auftretenden nosokomialen Infektionen – wenn es möglich ist – zu verhindern und die Anzahl gering zu halten [1]. Trotz hoher Hygienestandards gelingt dies nicht immer. Die Folgen sind oft schwerwiegend und zum Teil lebensbedrohlich. Zunehmend ist hier die juristische Verantwortung bis hin zu strafrechtlichen Verurteilungen ein Thema. Diesem widmet sich ein Beitrag dieser Ausgabe aus juristischer Perspektive. Die Juristen Christoph Heppekausen und Phillipp Pürner geben eine Übersicht zu Rechtsprechungen in der Hygiene. Sie erklären darin das Prinzip der sekundären Beweislast, das besagt, dass im Falle der Vermutung von Mängeln im Hygienemanagement, die Behandlerseite nachweisen muss, dass diese nicht bestehen. Eins der Urteile, über das in dem Beitrag berichtet wird, betrifft einen Fall, bei dem Mängel durch die behördliche Überwachung entdeckt wurden.



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Article published online:
30 September 2025

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