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DOI: 10.1055/a-2632-2926
Der öffentliche Gesundheitsdienst in Partnerschaft mit der Krankenhaushygiene
Authors

Das Ziel der Krankenhaushygiene ist es, die geschätzt jährlich bis zu 600.000 auftretenden nosokomialen Infektionen – wenn es möglich ist – zu verhindern und die Anzahl gering zu halten [1]. Trotz hoher Hygienestandards gelingt dies nicht immer. Die Folgen sind oft schwerwiegend und zum Teil lebensbedrohlich. Zunehmend ist hier die juristische Verantwortung bis hin zu strafrechtlichen Verurteilungen ein Thema. Diesem widmet sich ein Beitrag dieser Ausgabe aus juristischer Perspektive. Die Juristen Christoph Heppekausen und Phillipp Pürner geben eine Übersicht zu Rechtsprechungen in der Hygiene. Sie erklären darin das Prinzip der sekundären Beweislast, das besagt, dass im Falle der Vermutung von Mängeln im Hygienemanagement, die Behandlerseite nachweisen muss, dass diese nicht bestehen. Eins der Urteile, über das in dem Beitrag berichtet wird, betrifft einen Fall, bei dem Mängel durch die behördliche Überwachung entdeckt wurden.
Publication History
Article published online:
30 September 2025
© 2025. Thieme. All rights reserved.
Georg Thieme Verlag KG
Oswald-Hesse-Straße 50, 70469 Stuttgart, Germany
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Literatur
- 1 Zacher B. et al. Application of a new methodology and R package reveals a high burden of healthcare-associated infections (HAI) in Germany compared to the average in the European Union/European Economic Area, 2011 to 2012. Euro Surveill 2019; 24
- 2 Bundesministerium für Gesundheit 2020. Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst. Accessed January 01, 2000 at: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/O/OEGD/Pakt_fuer_den_OEGD.pdf
- 3 Schwabe A. et al. PRO-OEGD – Living Protocol für Regelbegehungen durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst. Poster auf dem Kongress der BVÖGD, BZÖG, DGÖG. Das Gesundheitswesen 2024; 86: 113-114