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Rofo 2025; 197(05): 578
DOI: 10.1055/a-2548-3232
DOI: 10.1055/a-2548-3232
DRG-Mitteilungen
Zweitmeinungsberechtigung – Weiterer Erfolg für die Radiologie

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Plenumssitzung vom 20. März 2025 die Aufnahme von Eingriffen zur Karotis-Revaskularisation in die Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren beschlossen. Künftig können sich gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten eine unabhängige zweite ärztliche Meinung einholen, wenn ihnen eine Operation zur Behandlung der Karotisstenose empfohlen wurde.
Publikationsverlauf
Artikel online veröffentlicht:
17. April 2025
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