Notaufnahme up2date 2025; 07(03): 211-214
DOI: 10.1055/a-2547-8025
Editorial

Notaufnahmen (weiter?) im Reformstau: Zwischen Hoffnung, Anspruch und Realität

Contributor(s):
Michael Bernhard
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Ob Herzinfarkt, Sturz oder „plötzlich alles schwarz“ – in den Zentralen Notaufnahmen/Kliniken für Notfallmedizin treffen hochspezialisierte Gesundheitsberufe im Sekundentakt Entscheidungen über Leben und Versorgung unserer Patient:innen. Doch gerade dieses System, das Menschen in Krisen stützt, steht selbst am Rand der Belastungsgrenze.

Bereits 2018 hat der „Sachverständigenrat zur Begutachtung und Entwicklung im Gesundheitswesen“ in seinem Gutachten „Bedarfsgerechte Steuerung der Gesundheitsversorgung“ [1] die komplexe Struktur unseres Gesundheitssystems beschrieben und im Besonderen Maßnahmen zur Neuordnung einer zukünftig bedarfsgerechten, sektorenübergreifend koordinierten Notfallversorgung „aus einer Hand“ angemahnt [1]. Im Januar 2020 legte der damalige Gesundheitsminister Jens Spahn einen Gesetzesentwurf zur Reform der Notfallversorgung vor [2]. Unter der nächsten Bundesregierung mit Gesundheitsminister Karl Wilhelm Lauterbach griff die „Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“ die Reform der Notfall- und Akutversorgung wieder auf und unterbreitete in ihrer 3. und 4. Empfehlung konkrete Vorschläge [3]. Mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) und dem Notfallgesetz (NotfallG) sollten die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen werden, die Notfall- und Akutversorgung der Bevölkerung bedarfsgerecht zu sichern, die Notfallpatienten sicher durch das Gesundheitssystem zu leiten und auch die systemrelevante Ressource der Notfallkliniken / Zentralen Notaufnahmen adäquat auszustatten und abzubilden [4] [5].



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Article published online:
15 July 2025

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