Die sexuelle und reproduktive Autonomie von Menschen mit kognitiver Behinderung
ist geprägt von Abhängigkeiten und Menschenrechtsverletzungen. Dabei haben sie
die gleichen Bedürfnisse wie Menschen ohne Behinderung. Die hier vorgestellten
Ergebnisse einer Bachelorarbeit zeigen, was die reproduktive Selbstbestimmung
von Menschen mit Trisomie 21 einschränkt. Außerdem wird sowohl beschrieben, wie
Hebammen diese Menschen professionell betreuen können als auch verdeutlicht,
dass Hebammen in Studium und Weiterbildung besser bzw. überhaupt auf diese
Thematik vorbereitet werden sollten.