Reisemedizin up2date 2024; 01(04): 269-270
DOI: 10.1055/a-2414-2132
Update Impfungen

Aktuelle Empfehlungen zur COVID-19 Impfung

Sandra Witteck

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat im April dieses Jahres eine Anpassung der Impfstoffe gegen COVID-19 empfohlen. Eine Expertengruppe der Organisation analysiert bis auf Weiteres zweimal jährlich die Evolution des SARS-Coronavirus 2 (SARS-CoV-2) sowie deren Auswirkungen auf die Immunantwort und die Effektivität der aktuell zugelassenen Impfstoffe. Basierend auf diesen Analysen wurde im April der Einsatz einer monovalenten JN.1 Linie als Antigen für die Produktion zukünftiger Impfstoffe empfohlen. Es können aber auch Subvarianten von JN.1 in Betracht gezogen werden, etwa KP.2 [1].

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt folgenden Personen eine Basisimmunität gegen COVID-19 bestehend aus 3 oder mehr SARS-CoV-2 Antigenkontakten, davon mindestens eine Impfung:

  • Personen ab dem Alter von 18 Jahren

  • Frauen im gebärfähigen Alter und gesunde Schwangere (eine Impfung sollte dabei erst ab dem zweiten Trimenon erfolgen

Neben der Basisimmunität wird eine jährliche Auffrischimpfung im Herbst empfohlen für:

  • Personen ab dem Alter von 60 Jahren

  • Personen ab dem Alter von 6 Monaten mit bestimmten Vorerkrankungen, die ein Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf bedingen

  • Bewohner*innen von Pflegeeinrichtungen

  • Personen, die in Einrichtungen der Eingliederungshilfe leben und ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf aufweisen

  • Familienangehörige und enge Kontakte von Personen, bei denen eine COVID-19 Impfung zu keiner schützenden Immunantwort führt

  • Personal in Pflegeeinrichtungen und medizinischen Einrichtungen, das direkten Kontakt zu Bewohner*innen bzw. Patient*innen hat

Es sollen hierbei Impfstoffe mit von der WHO empfohlener Variantenanpassung verwendet werden [2].

Seit Juli 2024 ist der mRNA-Impfstoff Comirnaty Omicron JN.1 in der EU zugelassen und kann seit August in Sammelampullen bestellt werden. Die Beschaffung erfolgt zentral über den Bund, Kostenträger ist das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS). Wie bereits bei den Vorgänger-Varianten, steht der Impfstoff in drei unterschiedlichen Dosierungen zur Verfügung: 3 µg (zur Verwendung ab dem Alter von 6 Monaten bis 4 Jahren), 10 µg (zur Verwendung ab dem Alter von 5 bis 11 Jahren) und 30 µg (zur Verwendung ab dem Alter von 12 Jahren). Der Impfstoff kann sowohl für die Grundimmunisierung als auch für Auffrischimpfungen verwendet werden [3]. Der mRNA-Impfstoff Spikevax JN.1 wurde im September in der EU zugelassen und ist seit Oktober bestellbar. Er wird in Einzeldosen geliefert und kann bei Personen ab dem Alter von 12 Jahren angewendet werden. Dieser Impfstoff kann nicht zentral über den Bund bestellt, sondern nur auf einem Privatrezept verordnet werden. Vor der Impfung eines gesetzlich versicherten Patienten sollte mit der betreffenden Krankenkasse die Kostenübernahme geklärt werden [4]. Anfang Oktober wurde der an die JN.1-Variante angepasste, proteinbasierte Impfstoff Nuvaxovid zugelassen.

In den USA hat die zuständige Zulassungsbehörde, die Food & Drug Administration (FDA), die Anpassung der COVID-19 Impfstoffe an die KP.2-Variante empfohlen [5]. Ende September hat der an die KP.2-Variante angepasste Impfstoff Comirnaty auch in der EU die Zulassung erhalten. Er steht in den gewohnten drei Dosierungen (s. oben) zur Verfügung und kann ebenfalls zu Lasten des Bundesamtes für Soziale Sicherung (BAS) verordnet werden [6].

Dr. Sandra Witteck, Düsseldorf



Publication History

Article published online:
05 November 2024

© 2024. Thieme. All rights reserved.

CRM Centrum für Reisemedizin GmbH
Burgunderstraße 31, 40549 Düsseldorf, Germany