Zusammenfassung
Die ambulante Erbringung operativer Leistungen bei benignen Erkrankungen des Uterus
kann in vielen Fällen Vorteile gegenüber der stationären haben. Dies zeigt die Versorgungssituation
in anderen Ländern. Voraussetzung für die ambulante Leistungserbringung ist jedoch,
dass sich dadurch keine Beeinträchtigung der Versorgungsqualität und der Patientensicherheit
ergibt. Oberstes Ziel darf nicht die Reduktion der Kosten, sondern muss die Erhaltung,
optimalerweise die Verbesserung der Versorgungsqualität sein. Dazu ist erforderlich,
dass die Leistungen nicht nur durch den operativen Eingriff definiert werden, sondern
die gesamte Behandlungskette bis hin beispielsweise zur psychosozialen Unterstützung
beibehalten und entsprechend vergütet wird. Besonders bedenklich ist, dass die letztendliche
Entscheidung, ob eine ambulante Operation möglich war, nicht der operativen Einheit,
sondern dem medizinischen Dienst obliegt mit entsprechenden Sanktionsmöglichkeiten
und -drohungen. Diese
Situation ist international einmalig und erfordert einen Paradigmenwechsel. Weiterhin
sind strukturelle Voraussetzungen vorzuhalten, die gegenwärtig in Deutschland nur
unzureichend bestehen. Da ein substanzieller Anteil ambulant geplanter Operationen
unmittelbar oder sekundär eine stationäre Behandlung erfordert, muss ein barrierearmer
Übergang zwischen ambulantem und stationärem Bereich bestehen. Dies erfordert die
Bildung von Netzwerken zwischen ambulanten Leistungserbringern und einer oder mehreren
Kliniken, die nach Ausstattung und Kompetenz in der Lage sind, auch komplexe Komplikationen
zu beherrschen. Wichtig ist die Schaffung von Strukturen, die unter intensiver Einbindung
der operierenden Einheit eine adäquate präoperative Evaluation und Edukation der Patienten
genauso beinhalten wie die bedarfsorientierte postoperative Versorgung am Wohnort.
Die gegenwärtige Trennung der Sektoren behindert dieses Ziel erheblich. Weiterhin
muss bei der Ausweitung und Förderung der
ambulanten Operationen zwingend der Aspekt der Aus- und Weiterbildung des Fachpersonals
mitgedacht werden, ebenso wie eine sektorenübergreifende Qualitätssicherung.
Basierend auf einer Sichtung der internationalen Literatur formuliert der vorliegende
Artikel 13 Empfehlungen für adäquate Strukturen zur ambulanten Leistungserbringung,
die Voraussetzung sind für eine größtmögliche Gewährleistung der Patientensicherheit.
Schlüsselwörter
ambulante Operationen - Patientensicherheit - Netzwerke - Strukturen - Weiterbildung
- Vergütung