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DOI: 10.1055/a-2349-4411
Referentenentwurf zur Reform der Notfallversorgung

Anfang Juni 2024 wurde vom Bundesministerium für Gesundheit der schon länger angekündigte Referentenentwurf für das geplante Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (NotfallG) vorgelegt. Das Gesetz wurde am 17.7.24 im Kabinett verabschiedet und muss in Folge durch den Bundestag verabschiedet werden. Das Gesetz steht im Einklang mit dem Leitgedanken der Bundesregierung zur nachhaltigen Entwicklung hinsichtlich Gesundheit, Lebensqualität, sozialem Zusammenhalt und sozialer Verantwortung. Mit den Regelungen des Gesetzes werden Strukturen der Notfallversorgung weiterentwickelt und mit Unterstützung digitaler Instrumente zweckmäßig gestaltet.
Ziel ist es, Menschen, die sich in einer akuten medizinischen Notlage befinden, jederzeit eine unmittelbare Hilfe zu bieten. Dies trifft sowohl für den ambulanten als auch den stationären Bereich auf der Basis eines umfassend ausgebauten Systems der Akut- und Notfallversorgung einschließlich eines gut etablierten Rettungswesens zu. Die 3 Versorgungsbereiche – ärztlicher Not-(Bereitschafts-)dienst, Notaufnahmen der Krankenhäuser und Rettungsdienste – sind besser zu vernetzen und aufeinander abzustimmen.
Publication History
Article published online:
12 August 2024
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