Am 19.12.2023 stellten das Bundesministerium für Gesundheit, der Deutsche
Pflegerat und die Bundesärztekammer das Eckpunktepapier zum
Pflegekompetenzgesetz vor. Der Gesetzentwurf soll bis zum Sommer 2024
ausgearbeitet werden. Im Kern geht es um die Angleichung des rechtlichen
Entscheidungs- und Handlungsspielraums von Pflegefachpersonen an deren
vorhandene pflegefachliche Kompetenz. Die Reaktionen auf das Eckpunktepapier
waren überwiegend positiv. Zu wenig Beachtung finden allerdings die Anwendung
und Erweiterung pflegerischer Fachkompetenz mit Blick auf die zunehmenden
Möglichkeiten digitaler Unterstützung.