Rofo 2024; 196(04): 405-408
DOI: 10.1055/a-2259-6353
DRG-Mitteilungen

Aktuelle rechtliche Entwicklungen zum ärztlichen Leiter im Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ)

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I. Einführung

Medizinische Versorgungszentren (MVZ) sind gemäß § 95 Abs. 1 S. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) V ärztlich geleitete Einrichtungen, in denen Ärzte, die in das Arztregister eingetragen sind, als Angestellte oder Vertragsärzte tätig sind. Der ärztliche Leiter muss nach § 95 Abs. 1 S. 3 SGB V in dem MVZ selbst als angestellter Arzt oder als Vertragsarzt tätig sein; er ist in medizinischen Fragen weisungsfrei. Der ärztliche Leiter ist damit zwingend erforderlich für die Zulassung und den Betrieb eines MVZ.



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Article published online:
20 March 2024

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