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DOI: 10.1055/a-2237-9073
Für Sie gelesen – Kein Honorar bei mangelhafter Dokumentation

Das Sozialgericht München hat eine Klage gegen den abschließenden Bescheid aus einer Plausibilitätsprüfung für die Quartale 1/12 bis 1/17 zurückgewiesen, mit der zwei Allgemeinmediziner die Aufhebung einer Honorarrückforderung in Höhe von rund 750.000 Euro durchsetzen wollten. In der Begründung heißt es: „Die Klägerin hat gegen die Pflicht zur peinlich genauen Abrechnung verstoßen. Hierbei handelt es sich um eine Grundpflicht und eine der tragenden Säulen des vertrauensbasierten Vertragsarztsystems. Diese Pflicht [...] ist aus der Überlegung heraus entwickelt worden, dass nur ein geringer Teil der Abrechnungen überprüft werden kann. Sie ist grundlegend für die Funktionsfähigkeit der vertragsärztlichen Versorgung und gilt nicht nur für die Behandlungs-, sondern auch für die Verordnungstätigkeit [...].“
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Article published online:
16 February 2024
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