Rehabilitation (Stuttg) 2023; 62(04): 193-194
DOI: 10.1055/a-2119-1817
Aktuelles

EUTB: Forschungsbericht deutet auf Wirksamkeit der Beratung hin

Das Ministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat im April 2023 einen Forschungsbericht zur Evaluation der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) veröffentlicht. Die Prognos AG, die infas GmbH sowie die Humboldt-Universität Berlin hatten im Auftrag des Ministeriums die Umsetzungs- und Wirkungsbedingungen der EUTB untersucht. Der Schwerpunkt der Untersuchung lag auf der Implementation der Beratung, ihrer Qualität und ihren Auswirkungen auf die Ratsuchenden. Aus der Untersuchung geht u. a. hervor, dass von ca. 70 000 dokumentierten Beratungskontakten zwei Drittel auf Menschen mit (drohenden) Behinderungen entfielen und knapp ein Drittel auf Angehörige. Unter den Behinderungsarten überwogen Bewegungsbeeinträchtigungen; Angehörige suchten auch relativ oft Rat für Personen mit Lernschwierigkeiten, kognitiven Beeinträchtigungen oder Autismus. Am weitaus häufigsten erfolgte die Beratung telefonisch (45%) und im direkten Gespräch (42%). Aufgrund der Coronapandemie nahmen indes Beratungen per Videotelefonie und in Videokonferenzen zu. Fast 75% der Beratungen wurden als Peer-Beratung, also durch Menschen mit Behinderungen erbracht. Die Befragung zeigte eine hohe unmittelbare und mittelbare Zufriedenheit der Betroffenen mit der Beratung. Die Autoren schlossen daraus, dass Selbstbestimmung und gesellschaftliche Teilhabe von Ratsuchenden durch die Beratung der EUTB gesteigert werden können. Aus den Forschungsergebnissen leiteten sie Handlungsfelder ab, die aus ihrer Sicht für die Weiterentwicklung der EUTB relevant sein werden, darunter Intensivierung der Vernetzung zwischen den EUTB-Angeboten, Schärfung des Profils der EUTB, Ergänzung des barrierefreien Schulungsangebotes der Beratenden um bisher wenig abgedeckte Kompetenzbereiche sowie Strategien zur Erreichung bislang unterrepräsentierter Teilgruppen potenzieller Ratsuchender.

Das Instrument der Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung nach § 32 SGB IX wurde 2018 eingeführt, um von Behinderung bedrohte oder betroffene Menschen sowie deren An- oder Zugehörige niedrigschwellig und unabhängig zu Rehabilitations- und Teilhabeleistungen nach dem SGB IX zu informieren und zu beraten. Der Forschungsbericht „Evaluation der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung“ ist auf www.bmas.de -> Service zu finden.

(Quelle: BMAS)



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Article published online:
14 August 2023

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