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DOI: 10.1055/a-2099-3140
Rechtsticker
Rückzahlungsklausel im Arbeitsvertrag
Das BAG urteilte (20.10.2022, Az. 8 AZR 332/21), dass eine arbeitsvertragliche Vereinbarung von Vertragsstrafen zur Absicherung einer vorzeitigen Kündigung im Rahmen einer Weiterbildung (hier Assistenzarzt) im Arbeitsleben so verbreitet ist, dass deren Verwendung in einem Formularvertrag im Regelfall nicht überraschend iSv § 305c Abs 1 BGB ist. Eine Übersicherung des Arbeitgebers durch eine unangemessen hohe Vertragsstrafe kann zu einer unangemessenen Benachteiligung des Arbeitnehmers führen. Dabei vertritt das BAG die Auffassung, dass eine Vertragsstrafe, die einen Bruttomonatsverdienst übersteigt, nicht stets, aber eine Vertragsstrafe von drei Bruttomonatsverdiensten sehr wohl unangemessen hoch sein kann. Im vorliegenden Fall qualifizierte das BAG die Vertragsstrafe in Höhe von 13 305,00 € als unangemessen.
BAG, Urteil v. 20.10.2022, Az. 8 AZR 332/21
Publikationsverlauf
Artikel online veröffentlicht:
22. August 2023
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