Zusammenfassung
Um eine angemessene Personalsituation in vollstationären Pflegeeinrichtungen zu gewährleisten,
soll zum 1.7.2023 das bundeseinheitliche Personalbemessungsverfahren (PeBeM) implementiert
werden. Die Zeit drängt, gleichzeitig sind noch viele Fragen zu klären – zum Zeitplan,
zur Finanzierung und zur einheitlichen Umsetzung.