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Kinder- und Jugendmedizin 2023; 23(03): 204
DOI: 10.1055/a-2051-8936
DOI: 10.1055/a-2051-8936
Bundesverband Bunter Kreis e. V.
Sozialmedizinische Nachsorge überall?



„Sozialmedizinische Nachsorge“ nach § 43 Abs. 2 SGB V gibt es fast überall in Deutschland – aber eben nur fast. In einigen Regionen vor allem in den östlichen Bundesländern fehlt dieses Angebot für Familien mit schwer und chronisch kranken Kindern und Jugendlichen. Das ist nicht nur ein Nachteil für die Familien, sondern auch für die Kliniken und Leistungserbringer vor Ort.
Publikationsverlauf
Artikel online veröffentlicht:
12. Juni 2023
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