Rofo 2022; 194(12): 1377-1380
DOI: 10.1055/a-1952-5462
DRG-Mitteilungen

„Es ist ein enormes Problem, das die gesamte Ärzteschaft betrifft“

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Zwei kürzlich ergangene Berufungsurteile des Bayerischen Obersten Landgerichts und des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main könnten für das Fach Radiologie eine Zäsur darstellen: Denn die beiden Urteile erlauben auch Ärztinnen und Ärzten aus anderen Fachgebieten, ohne entsprechende Zusatzweiterbildung radiologische Leistungen zu erbringen und nach der Gebührenordnung für Ärzte GOÄ für Privatversicherte abzurechnen. Wir haben mit Univ.-Prof. Gerald Antoch, Direktor des Instituts für Diagnostische und Interventionelle Radiologie am Universitätsklinikum Düsseldorf und stellvertretender Präsident der Deutschen Röntgengesellschaft sowie Sprecher Gesundheitsstrategie des Vorstands der DRG, über die Urteile gesprochen und ihn gebeten, sie für uns einzuordnen.



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Artikel online veröffentlicht:
29. November 2022

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