Der Gesundheitsetat des Bundeshaushalts 2023 fällt in Riesenschritten auf das
Vor-Corona-Niveau zurück. Wie „Heute im Bundestag“ am
12.08.2022 berichtete, umfasst der Einzelplan 15 „Bundesministerium
für Gesundheit“ des Bundeshaushaltsentwurfs vom 05.08.2022
(Drucksache 20/3100) Ausgaben von 22,1 Mrd. € gegenüber 64,4
Mrd. € im Jahr 2022 – eine Kürzung um ca. zwei Drittel. 2019
lag das Soll bei 15,3 Mrd. €. Die Leistungen des Bundes an den
Gesundheitsfonds für durch die SARS-CoV-2-Pandemie verursachte Belastungen
gehen von 30 Mrd. € (Soll 2022) auf 0 (2023) zurück. Weitere
wesentliche Posten unter den Einsparmaßnahmen sind die Zuweisungen und
Zuschüsse für Pflegevorsorge und sonstige soziale Sicherung (2023:
1,1 Mrd. €, 2022: 3,3 Mrd. €) sowie Ausgaben für
Prävention und Gesundheitsverbände (2023: 2,6 Mrd. €, 2022:
9,6 Mrd. €). Letztere enthalten Zuschüsse zur Bekämpfung von
Corona-Ausbrüchen und zur Beschaffung von Impfstoffen. Der Haushaltsentwurf
für 2023 als Ganzes liegt wieder im Rahmen der im Grundgesetz verankerten
Schuldenbremse. Die erste Lesung des Entwurfs im Bundestag war für Anfang
September vorgesehen.