Rofo 2022; 194(10): 1162-1167
DOI: 10.1055/a-1903-6605
DRG-Mitteilungen

Individuelle Gesundheitsleistungen in der Radiologie

I. Einleitung

Seit Einführung des Konzepts der individuellen Gesundheitsleistungen durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung im Jahr 1987 hat sich der Begriff der sogenannten IGeL-Leistung als Bezeichnung für ambulante, vom gesetzlich versicherten Patienten selbst zu zahlende Wunschleistungen etabliert.

Diese Leistungen werden weder zentral erfasst, noch gibt es eine vollständige Auflistung aller Leistungen sowie deren konkrete Kosten. Um den Versicherten einerseits ein wissenschaftlich fundiertes Informationsportal zu bieten und andererseits Transparenz in das Angebot auf dem Markt zu bringen, hat der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e. V. (MDS) (seit dem 01.01.2022 Medizinischer Dienst Bund) das Projekt „IGeL-Monitor“[1] im Jahr 2012 ins Leben gerufen. Er soll Versicherte umfassend informieren und diese bei ihrer Entscheidungsfindung unterstützen.

Soweit Ärzte ihren Patienten IGeL-Leistungen anbieten sind insbesondere im Hinblick auf § 128 Abs. 5a SGB V einige Rahmenbedingungen zu beachten. Denn gemäß § 128 Abs. 5a SGB (gleichlautend mit § 18 Abs. 8 S. 1 BMV-Ä) verstoßen Vertragsärzte, „die […] Versicherte zur Inanspruchnahme einer privatärztlichen Versorgung anstelle der ihnen zustehenden Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung beeinflussen, […] gegen ihre vertragsärztlichen Pflichten.“



Publication History

Article published online:
27 September 2022

© 2022. Thieme. All rights reserved.

Georg Thieme Verlag KG
Rüdigerstraße 14, 70469 Stuttgart, Germany