PSYCH up2date 2023; 17(02): 97-116
DOI: 10.1055/a-1806-6562
Schizophrenien und andere psychotische Störungen

Kognitiv-verhaltenstherapeutische Ansätze bei Wahnüberzeugungen

Samya Korff
,
Tania Lincoln

Wahnüberzeugungen können das Leben massiv einschränken. Sie sind oft mit starken negativen Emotionen verbunden, erschweren zwischenmenschliche Kontakte und können die Betroffenen dazu bringen, ihren Alltag ganz nach ihnen auszurichten. In den letzten Jahren haben sich psychotherapeutische Ansätze als wesentliche Bausteine der Behandlung erwiesen. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die kognitiv-verhaltenstherapeutische Behandlung von Wahn.

Kernaussagen
  • Die kognitive Verhaltenstherapie bietet wirksame Methoden, um Wahnüberzeugungen zu behandeln und sollte Patient*innen mit Psychosen als fester Behandlungsbestandteil angeboten werden.

  • Für die Therapie ist eine normalisierende, wertschätzende Haltung gegenüber den Betroffenen grundlegend.

  • Die kognitive Verhaltenstherapie bei Psychosen zeichnet sich durch einen Individuen-zentrierten Ansatz aus, der sowohl der Wahn selbst direkt adressiert als auch die relevanten auslösenden und aufrechterhaltenden Faktoren erarbeitet und behandelt.

  • Die direkte Bearbeitung der Wahninhalte erfordert eine gute Vorbereitung, die eine tragfähige therapeutische Beziehung und die Bereitschaft, des*der Patient*in, die Wahnvorstellung zumindest ansatzweise infrage zu stellen, gewährleistet.

  • Kernelement der Bearbeitung von Wahnüberzeugungen ist die Verringerung der Überzeugungsstärke durch logische, empirische und hedonistische Disputation sowie Verhaltensexperimente und diese setzt an der Flexibilisierung in der Bewertung von inneren und äußeren Erfahrungen an.

  • Neuere Ansätze der kognitiven Verhaltenstherapie legen außerdem einen Fokus auf die Behandlung weiterer Faktoren wie kognitive Verzerrungen (z.B. voreiliges Schlussfolgern), dysfunktionale Denkmuster (z.B. vermehrtes Sich-Sorgen), Schlafprobleme und geringen Selbstwert.



Publication History

Article published online:
07 March 2023

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