Der engere Vorstand der deutschen Gesellschaft für
Gesundheitsökonomie (dggö) möchte deutlich machen, dass
der mit Konsens überschriebene Beitrag zur „Homöopathie
in der medizinischen Versorgung“ [1],
welcher in der Ausgabe 05/2021 der dggö-Vereinszeitschrift
Gesundheitsökonomie & Qualitätsmanagement
veröffentlicht wurde, weder einen unter den Mitgliedern noch im Vorstand
der dggö erzielten Konsens zur Homöopathie in der medizinischen
Versorgung wiedergibt. Der engere Vorstand der dggö möchte zudem
klarstellen, dass erhebliche Zweifel an der Wirksamkeit der Homöopathie,
insbesondere hochverdünnter Homöopathika, bestehen. Diese
betreffen insbesondere die für sie postulierten Wirkmechanismen und die
Frage, ob es eine über einen Placeboeffekt hinausgehende Wirkung gibt.
Einzelne Studien, in denen Effekte gefunden wurden, können diese Zweifel
nicht ausräumen. Entsprechende Einzelbefunde sind vielmehr aus
statistischen Gründen auch dann zu erwarten, wenn keinerlei Wirksamkeit
gegeben ist. Systematische Übersichtsarbeiten kommen hingegen
regelmäßig zu dem Ergebnis, dass es keinen gesicherten Nachweis
der Wirksamkeit von Homöopathika gibt, insbesondere dann, wenn sie sich
auf qualitativ hochwertige Originalarbeiten konzentrieren [2]
[3]
[4].