Die Berufsausübung der MTA-Berufe basiert auf dem MTA-Gesetz (MTAG) von 1993.
Seitdem gab es vielfältige Veränderungen im Klinik- und
Praxisalltag, die eine Novellierung des Gesetzes dringend erforderlich machten.
Dafür setzte sich in den vergangenen Jahren der Dachverband für
Technologen/-innen und Analytiker/-innen in der Medizin Deutschland
e.V. (DVTA) ein. Im Juni 2020 erreichte den Bundesvorstand des DVTA die Information
aus dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG), dass die Neuordnung des MTAG
auf den Weg gebracht wird. Ab 01.01.2023 tritt das neue MT-Berufe-Gesetz in
Kraft.