Psychiatr Prax 2022; 49(02): 69-70
DOI: 10.1055/a-1727-7994
Debatte: Pro & Kontra

Assistierter Suizid – eine ärztliche Aufgabe? – Kontra

Assisted Suicide – A Duty for Physicians? – Contra
Thomas Pollmächer
1   Zentrums für psychische Gesundheit, Klinikum Ingolstadt
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Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat im Februar 2020 das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung (§ 217 StGB) für verfassungswidrig erklärt und festgestellt, dass das Recht auf selbstbestimmtes Sterben auch die Freiheit umfasst, sich selbst das Leben zu nehmen und dabei die Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen. Vorausgesetzt wird dabei, dass der Suizidentschluss freiverantwortlich gefasst wurde. Lebensalter, Lebenssituation, etwaige Erkrankungen und deren Stadium oder die Prognose spielen keine Rolle. Das Gericht hat zudem festgestellt, dass niemand dazu verpflichtet werden kann, Assistenz beim Suizid zu leisten. Aktuell wird intensiv darüber diskutiert, ob und ggf. in welcher Form der Gesetzgeber Regelungen zum Schutz der Selbstbestimmung über das eigene Leben ergreifen soll. In diesem Zusammenhang stellt sich auch die Frage, ob Suizidassistenz eine ärztliche Aufgabe ist. Der Deutsche Ärztetag hat dies im Mai 2021 verneint, allerdings zugleich das Verbot der ärztlichen Unterstützung von Suiziden aus der Musterberufsordnung gestrichen.



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Article published online:
04 March 2022

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