Bei der ambulanten und stationären Patientenversorgung sind niedergelassene Ärzte
und Krankenhausärzte täglich diversen Risiken ausgesetzt, die zu erheblichen juristischen
Konsequenzen
führen können. Diese umfassen sowohl eine zivilrechtliche als auch eine strafrechtliche
Haftung. Mit das haftungsträchtigste Risiko ist die ordnungsgemäße Aufklärung – fast
alle Patienten
berufen sich bei einem Arzthaftungsverfahren auch auf eine mangelhafte Aufklärung.
Schlüsselwörter
Behandlungsvertrag - Selbstbestimmungsaufklärung - Aufklärungszeitpunkt - Sicherungsaufklärung
- Dokumentationspflicht