Aktuelle Dermatologie 2022; 48(01/02): 37
DOI: 10.1055/a-1698-1571
Leserbrief

Stellungnahme zum Leserbrief von Dr. Michael Bär zu der Arbeit „‚Dog Ears‛ nach Exzision einer Aknezyste“ in der „Aktuellen Dermatologie“

Peter Elsner
1   Dermatohistologie, MVZ Pathologie, SRH Klinikum Gera, Gera
,
Jochen Meyer
2   Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern, Hannover
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Die Autoren danken Herrn Kollegen Bär für seine Stellungnahme zu unserer Arbeit [1]. In dieser berichteten wir über einen der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen vorgelegten Fall. In einer Hautarztpraxis war eine „Aknezyste" im Bereich der Wange exzidiert worden; von der Patientin wurde eine „Zipfelbildung“ an der Narbe bemängelt. Der von der Schlichtungsstelle beauftragte Gutachter stellte fest, dass die nicht korrekte Wahl der Exzisionsstelle exakt nach der Lage der Hautspannungslinien des Gesichtes sowie die Nichteinhaltung eines Winkels von 30 ° an den jeweiligen Wundenden bei der Schnittführung nicht dem Facharztstandard entsprach und zu den „Dog Ears“ führte.

Herr Kollege Bär stellt diese Äußerung des Gutachters nicht infrage, jedoch dessen zusätzliche Bemerkung, dass die Wahl des Nahtmaterials und der Nahttechnik bei Vorliegen glatter Gesichtshaut mit den erfolgten Einzelknopfnähten ästhetisch als unzureichend zu bewerten sei. Resorbierbare Intrakutan- oder Koriumnähte seien einsetzbar gewesen.

Die Autoren können Herrn Kollegen Bär aus eigener operativer Erfahrung darin beipflichten, dass bei geeigneter Wahl der Exzisionsstelle und Schnittführung durchaus auch mit Einzelknopfnähten und nichtresorbierbarem Nahtmaterial im Gesicht kosmetisch befriedigende Ergebnisse erzielt werden können. Nach Kenntnis der Autoren existieren auch keine dermatochirurgischen Leitlinien, die zum Einsatz fortlaufender resorbierbarer Intrakutannähte im Gesichtsbereich verpflichten würden. Insofern kann diese gutachterliche Einschätzung durchaus hinterfragt werden, wobei deren wesentliche Aussagen zu Exzisionsstelle und Schnittführung nicht infrage zu stellen sein dürften.

Die Autoren stimmen Herrn Kollegen Bär ausdrücklich zu, dass Schlichtungsstellen- oder gar zivilgerichtliche Verfahren bei gut dokumentierter präoperativer Aufklärung über zu erwartende Operationsergebnisse und rechtswirksamer Einwilligung, insbesondere aber bei Vorliegen und Pflege eines guten Vertrauensverhältnisses zwischen Operateur und Patient, fast immer vermeidbar sind. Wenn unser Beitrag in der Reihe „Fehler und Irrtümer in der Dermatologie“ dazu beigetragen hat, das Bewusstsein für diese Aspekte zu erhöhen, hat er seinen Zweck erfüllt.



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Article published online:
22 February 2022

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