Bei gesetzlich versicherten Patienten werden in Deutschland häufig prothetische Vor-
und Nachbegutachtungen durchgeführt. Für Patienten, Zahnärzte und gesetzliche Krankenkasse
besteht die Möglichkeit, gegen diese Erstgutachten bei der Kassenzahnärztlichen Vereinigung
Widerspruch einzulegen. In diesem Fall kann ein Obergutachter mit der Erstattung eines
Obergutachtens beauftragt werden, das zur Klärung des Sachverhalts dient. Die vorliegende
Pilotstudie untersuchte 78 prothetische Obergutachten. Der Kurzbeitrag stellt zentrale
Ergebnisse hinsichtlich Gutachtenart, Seitenumfang, Patientenalter und Geschlecht,
Widerspruchsführer, Gegenstand und Ergebnisse vor.