Rofo 2021; 193(09): 1119-1123
DOI: 10.1055/a-1544-3543
Radiologie und Recht

Verhältnis qualifikationsgebundener Abrechnungsgenehmigungen zu den Fachgebietsgrenzen[]

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1. Einleitung

Die Frage nach dem Verhältnis qualifikationsgebundener Abrechnungsgenehmigungen (gelegentlich auch „Fachkundenachweis“ oder „Fachkundegenehmigung“ genannt) zu den Grenzen des ärztlichen Fachgebiets[1] war in den letzten Jahren bereits mehrfach Gegenstand der sozialgerichtlichen Rechtsprechung.[2] Nicht selten ging es dabei um die Frage, ob ein Facharzt für Diagnostische Radiologie, dem eine Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM)[3] auf Grundlage der Vereinbarung für Strahlendiagnostik und -therapie erteilt worden ist, entsprechende Leistungen in der vertragsärztlichen Versorgung auch tatsächlich erbringen und gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) abrechnen darf.

Im Interesse der Lesbarkeit haben wir auf geschlechtsbezogene Formulierungen verzichtet. Selbstverständlich sind immer w/m/d gemeint, auch wenn explizit nur eines der Geschlechter angesprochen wird.




Publikationsverlauf

Artikel online veröffentlicht:
19. August 2021

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