Anfang 2021 sind wieder zahlreiche Gesetzesänderungen in Kraft getreten. Wirtschaftliche
Verbesserungen hat nicht nur der (teilweise) Wegfall des Solidaritätszuschlags gebracht;
auch
die Vergütung von Sachverständigen in Gerichts- oder Ermittlungsverfahren bzw. behördlichen
Angelegenheiten ist angehoben worden. Einheitliche Regelungen über diese Honorare
sind seit
jeher im Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) festgehalten. Das JVEG
wurde nun
durch das Kostenrechtsänderungsgesetz zum 01.01.2021 modernisiert.