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DOI: 10.1055/a-1506-5497
Mehr Geld für Gutachten – zur Reform der Vergütung für Sachverständige

Anfang 2021 sind wieder zahlreiche Gesetzesänderungen in Kraft getreten. Wirtschaftliche Verbesserungen hat nicht nur der (teilweise) Wegfall des Solidaritätszuschlags gebracht; auch die Vergütung von Sachverständigen in Gerichts- oder Ermittlungsverfahren bzw. behördlichen Angelegenheiten ist angehoben worden. Einheitliche Regelungen über diese Honorare sind seit jeher im Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) festgehalten. Das JVEG wurde nun durch das Kostenrechtsänderungsgesetz zum 01.01.2021 modernisiert.
Publikationsverlauf
Artikel online veröffentlicht:
13. Juli 2021
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