Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes im Februar dieses Jahres bewertet
das seit 2015 geltende Sterbehilfe-Verbot (§ 217 StGB) als verfassungswidrig und fordert
den Gesetzgeber auf, ein Gesetz zur verfassungskonformen Regelung der assistierten
Selbsttötung vorzulegen. Dabei wird in öffentlichen Debatten oft über Köpfe der Ärzte
hinweg diskutiert, ohne zu berücksichtigen, wie diese selbst zu diesem Thema stehen.
Deshalb – und ohne in den laufenden Gesetzgebungsprozess mit eigenen Vorschlägen eingreifen
zu wollen – wurden die rund 3500 DGHO-Mitglieder nach ihren aktuellen Erfahrungen,
Einschätzungen und Bewertungen von (ärztlich) assistiertem Suizid befragt, wie Prof.
Lorenz Trümper, Göttingen, geschäftsführender Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft
für Hämatologie und Medizinische Onkologie (DGHO) auf einer Pressekonferenz berichtete.