Rofo 2021; 193(07): 853-858
DOI: 10.1055/a-1500-0078
Radiologie und Recht

Die Modernisierung des Personengesellschaftsrechts durch das MoPeG und seine Auswirkungen auf die ärztlichen Kooperationsformen

Einleitung

In der vertragsärztlichen Versorgung zeigt sich seit mehreren Jahren ein absehbarer Strukturwandel. Im Vergleich zum Jahr 2011 ergab sich im Jahr 2020 hinsichtlich der Anzahl der hausärztlichen Einzelpraxen ein Rückgang von 16,5 % und für die fachärztlichen Einzelpraxen ein Rückgang von 10,6 %.[1] Auch die Anzahl der Berufsausübungsgemeinschafen (BAG) entwickelt sich rückläufig, während die Anzahl der Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) im selben Zeitraum eine Zunahme von 95 % erfahren hat. Die Anzahl der in der vertragsärztlichen Versorgung tätigen Ärzte ist im betrachteten Zeitraum um 14,5 % gestiegen, die Verbreitung von Teilzeitmodellen und der Tätigkeit als angestellter Arzt hat zugenommen. Der Anteil angestellter Ärzte stieg im o. g. Zeitraum von ca. 11 % auf ca. 24 % aller Ärzte und Psychotherapeuten in der vertragsärztlichen Versorgung.[2]



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Article published online:
30 June 2021

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