Rehabilitation (Stuttg) 2021; 60(03): 163-164
DOI: 10.1055/a-1489-6249
Aktuelles

Diskussion zur Praxis der Bedarfsermittlung von LTE

Im Zentrum der Bedarfsermittlung von Leistungen zur Teilhabe (LTE) stehen nach dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) die Wünsche und Ziele eines Menschen mit Be-hinderung. Wie dies in der Praxis aussieht, war Thema einer Online-Diskussion unter dem Titel „Das neue SGB IX in der Praxis“ der Deutschen Vereinigung für Rehabilita-tion e. V. und ihrer Kooperationspartner. Die Diskussion bot Raum dafür, die Umset-zung der Neuregelungen kritisch zu be-leuchten. Angesprochen wurden die Themen Bedarfserkennung- und -ermittlung, Gutachten, Beratung sowie Fragen der Di-gitalisierung. Eine gute Beratung, u. a. durch die Ergänzende unabhängige Teilha-beberatung (EUTB), wurde als entschei-dend hervorgehoben, weil Leistungsbe-rechtigte ihre Rechte häufignicht kennen und mitunter Hilfe bei Anträgen benötigen. Mit der UN-Behindertenrechtskonvention, der Nutzung der ICF und dem BTHG sei ein Kulturwandel angestoßen worden, der allen Beteiligten viel abverlangen könne. Eine Schlüsselrolle nehme der leistende Re-habilitationsträger ein, der den Bedarf bei allen in Frage kommenden Leistungsträ-gern und -gruppen ermitteln müsse. Die Entwicklung von Instrumenten der Bedarfs-ermittlung für ein möglichst einheitliches und systematisches Vorgehen stehe derzeit in allen Trägerbereichen erst am Anfang. Mit Bezug zur International Classifiction of Functioning, Disability and Health (ICF) wurde geäußert, dass auch 20 Jahre nach ihrer Einführung in Deutschland noch viel Unsicherheit in der Anwendung bestehe. Eine Zusammenfassung der Online-Diskus-sion wurde unter www.reha-recht.de ver-öfentlicht.

(Quelle: Diskussionsforum Rehabilitations- und Teilhaberecht)



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Article published online:
29 June 2021

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