Anästhesiol Intensivmed Notfallmed Schmerzther 2021; 56(07/08): 551-556
DOI: 10.1055/a-1469-9376
Kommentar

Schwangerschaft und irreversibler Hirnfunktionsausfall – ein ethischer Kommentar

Gerald Neitzke

In dieser Ausgabe der AINS wird von einer Frau berichtet, bei der nach einem schweren Verkehrsunfall ein irreversibler Hirnfunktionsausfall (IHA) nachgewiesen wurde [1]. Bei der Frau war eine frühe Schwangerschaft festgestellt worden. Die organprotektive Therapie wurde ca. 5 Monate fortgeführt. Das Kind wurde in der 31. Schwangerschaftswoche vaginal entbunden und anschließend konnte – dem Wunsch der Frau entsprechend – eine Organspende erfolgreich durchgeführt werden. Das ärztliche Behandlungsteam, die Pflegenden und die Angehörigen sahen sich durch diesen Fall vor große ethische Herausforderungen gestellt und waren emotional belastet. Einen Einblick in die ethischen und juristischen Erwägungen und Einschätzungen, die das Behandlungsteam getroffen hat, wird in dieser Ausgabe der AINS publiziert [2]. Da mit dem Fall eine Reihe von grundlegenden moralischen Problemen verbunden ist, soll zusätzlich aus externer Perspektive eine ethische Analyse erfolgen. Dabei werden die publizierten ethischen Überlegungen des beteiligten Teams bereits vorausgesetzt und an einzelnen Stellen ergänzt oder hinterfragt. Ziel ist eine möglichst vollständige Darstellung der Argumente und Bewertungen, die – z. B. in künftigen Fällen – eine Entscheidung über das weitere Vorgehen ermöglichen soll.



Publication History

Article published online:
23 July 2021

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  • Literatur

  • 1 Kredel M, Reinhold A-K, Wirbelauer J. et al. Intensivtherapie bei Schwangerer mit irreversiblem Hirnfunktionsausfall. Anasthesiol Intensivmed Notfallmed Schmerzther 2021; 56: 526-535
  • 2 Reinhold A-K, Markus CK, Kredel M. et al. Ethische, psychosoziale und legale Aspekte der Behandlung Schwangerer mit irreversiblem Hirnfunktionsausfall. Anasthesiol Intensivmed Notfallmed Schmerzther 2021; 56: 536-543
  • 3 Bundesärztekammer (BÄK). Arbeitspapier zum Verhältnis von Patientenverfügung und Organspendeerklärung. Dtsch Arztebl Ausg A 2013; 110: A-572
  • 4 Bundesärztekammer (BÄK). Richtlinie gemäß § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 TPG für die Regeln zur Feststellung des Todes nach § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 TPG und die Verfahrensregeln zur Feststellung des endgültigen, nicht behebbaren Ausfalls der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 TPG, Vierte Fortschreibung. Dtsch Arztebl 2015. Im Internet (Stand: 23.05.2021): https://www.aerzteblatt.de/down.asp?id=14606
  • 5 Neitzke G, Rogge A, Lücking KM. et al. Entscheidungshilfe bei erweitertem intensivmedizinischem Behandlungsbedarf auf dem Weg zur Organspende. Positionspapier der Sektion Ethik und der Sektion Organspende und -transplantation der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) unter Mitarbeit der Sektion Ethik der Deutschen Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin (DGIIN). Med Klin Intensivmed Notfmed 2019; 114: 319-326
  • 6 Neitzke G. Ermittlung des Patientenwillens. Anästhesiol Intensivmed Notfallmed Schmerzther 2019; 54: 474-483
  • 7 Neitzke G, Burchardi H, Duttge G. et al. Grenzen der Sinnhaftigkeit von Intensivmedizin. Positionspapier der Sektion Ethik der DIVI. Med Klin Intensivmed Notfmed 2016; 111: 486-492
  • 8 Neitzke G. Ethikberatung auf der Intensivstation: die „Klinisch Orientierte Beratungsmethode“. Dtsch Med Wochenschr 2018; 143: 27-34
  • 9 Janssens U, Burchardi H, Duttge G. et al. Therapiezieländerung und Therapiebegrenzung in der Intensivmedizin. Anaesthesist 2013; 62: 47-52
  • 10 Neitzke G. Indikation: fachliche und ethische Basis ärztlichen Handelns. Med Klin Intensivmed Notfmed 2014; 109: 8-12
  • 11 Brandt SA, Angstwurm H. Bedeutung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls als sicheres Todeszeichen. Dtsch Arztebl Int 2018; 115: 675-681