Gemeindepsychiatrie ist essenzieller Teil der klinischen Arbeit, insbesondere bei
der Behandlung schwerer psychischer Störungen, die die Betroffenen in ihren Teilhabechancen
einschränken. Ohne Vernetzung in die Gemeinde können hier keine tragfähigen, langfristigen
Perspektiven eröffnet werden, da der Krankheitsverlauf häufig mit einem Verlust des
Ausbildungs- oder Arbeitsplatzes einhergeht, häufig neuer Wohnraum gesucht werden
muss und Unterstützungsbedarf bei der Tagesstrukturierung besteht.
Schlüsselwörter
Gemeindepsychiatrie - Sozialpsychiatrie - UN-Behindertenrechtskonvention - Bundesteilhabegesetz
- Inklusion