Allgemeine Homöopathische Zeitung 2021; 266(03): 36
DOI: 10.1055/a-1416-1602
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Leserbrief

Leserbrief

Rissel R. Lebensbedrohliche Kopfverletzung. AHZ 2020; 265(5): 19–26

Sehr geehrter Herr Kollege Rissel,

in Ihrem aktuellen Artikel in der AHZ beziehen Sie sich auf eine beeindruckende Kasuistik aus dem Jahre 1826. Sie unterstellen dabei die Heilung einer Tetanuserkrankung mittels Einmalgabe von Cicuta C15, was ich persönlich für sehr gewagt halte.

Zum einen war ein konkreter Erregernachweis zu dieser Zeit nicht möglich. Zum anderen fehlen klassische Kardinalsymptome, wie die enorme Reizüberempfindlichkeit mit tonischen Krämpfen, speziell Opisthotonus etc. Darüber hinaus ist die beschriebene massive Entzündung der Mundschleimhäute kein typisches Tetanussymptom, kann jedoch differenzialdiagnostisch auf eine viral bedingte Infektionskrankheit hindeuten, zu der auch die Begleitsymptomatik passen würde.

Meiner Auffassung nach kann die Aussagekraft alter Kasuistiken mit heutigen Maßstäben nicht sicher bewertet werden, was anfällig für Spekulationen und Fehlinterpretationen macht. Darüber hinaus bietet die auf diesem Wege nicht nachweisbare Postulierung einer Tetanusheilung mittels Homöopathie einen willkommenen Angriffspunkt für deren Gegner, aus der rasch eine methodische Überschätzung abgeleitet werden kann.

Um den Wert der Homöopathie bei der Behandlung schwerer Pathologien, speziell Tetanus, validieren zu können, wäre es aus meiner Sicht wesentlich effektiver zu untersuchen, wie indische Kolleginnen und Kollegen diesbezüglich handeln, da Tetanus dort endemisch auftritt, der Erregernachweis geführt werden kann und die Möglichkeit homöopathischer Behandlung im stationären Bereich besteht.

Allerdings sind mir bislang keine solchen Untersuchungen oder deren Ergebnisse bekannt. Vielleicht können Sie mir entsprechende Hinweise auf aktuelle Literaturstellen oder Veröffentlichungen geben? Ich wäre Ihnen sehr verbunden.

Mit freundlichen Grüßen

Hp. Thomas P. Peplowski



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Artikel online veröffentlicht:
17. Mai 2021

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