Krankenhaushygiene up2date 2022; 17(01): 81-88
DOI: 10.1055/a-1395-4859
Organisation, Recht

Empfehlungen, Richt- und Leitlinien versus Gesetze und Verordnungen

Medikolegale Bedeutung aus juristischer Sicht
Alexandra Jorzig
,
Dirk Benson

Dieser Beitrag soll den Ärztinnen und Ärzten einen gewissen Überblick über die Bedeutung und die jeweiligen Unterschiede der verschiedenen Rechtsnormen von Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien, Leitlinien und Empfehlungen verschaffen. Darüber hinaus werden die für den Bereich der (Krankenhaus-)hygiene besonders wichtigen Regelungen dargestellt.

Kernaussagen
  • Insgesamt lässt sich festhalten, dass Gesetze und Rechtsverordnungen den juristischen Rahmen des medizinischen Handelns vorgeben.

  • Die Ausgestaltung der Gesetze und Verordnungen kann durch Richtlinien erfolgen, die bezüglich des medizinischen Standards eine konkrete Richtung vorgeben.

  • Leitlinien können Teil der medizinischen Entscheidungsfindung sein, entbinden den Behandelnden aber nicht von der Ermittlung des medizinischen Standards und der danach ausgerichteten Behandlung des Patienten.

  • Auch wenn Empfehlungen im Allgemeinen keine rechtsverbindliche Bedeutung zukommt, spielen die von der KRINKO (und der ART) veröffentlichten Empfehlungen in Arzthaftungsverfahren im Bereich der Krankenhaushygiene eine durchaus wichtige Rolle, damit man die Vermutungsregel des § 23 Absatz 3 Satz 2 IfSG für sich in Anspruch nehmen kann.

  • Es muss jedoch auch an dieser Stelle nochmals ausdrücklich betont werden, dass ein Abweichen von diesen Empfehlungen durchaus zulässig und in bestimmten Fällen sogar geboten ist. Dies führt selbstverständlich nicht zu der Annahme eines Hygienemangels. Man muss dann ein fachgerechtes Hygienemanagement lediglich ohne die Vermutungsregel darlegen bzw. nachweisen.



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Article published online:
22 February 2022

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